Wichtige Informationen

Aufbau-, Abbau-, Öffnungszeiten & Anlieferadresse

Öffnungszeiten

Donnerstag, 9. November 2023: 09.00 – 18.00 Uhr
Freitag, 10. November 2023: 09.00 – 18.00 Uhr
Samstag, 11. November 2023: 09.00 – 17.00 Uhr

Aussteller können mit ihrer Ausstellerkarte das Veranstaltungsgelände während der Messetage ab 8.00 Uhr und bis 19.00 Uhr betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen danach gesperrt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

Anlieferadresse

Design Center Linz, Europaplatz 1, 4020 Linz

GPS Koordinaten:
Design Center Linz
N 48° 1757.20" E 14° 18 13.90″

Hinweis: Vom Messeteam werden keine fremden Lieferungen angenommen. Bitte stellen Sie sicher, dass jemand von Ihnen vor Ort ist, um die Lieferung entgegen zu nehmen.

Aufbauzeiten

Dienstag, 7. November 2023: 07.00 – 19.00 Uhr
Mittwoch, 8. November 2023: 07.00 – 19.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Aufbauarbeiten bis spätestens Mittwoch, 8. November 2023, 19.00 Uhr abgeschlossen sein müssen. Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten kostenpflichtig arbeiten wollen, holen Sie sich eine Sondergenehmigung per E-Mail.

Abbauzeiten

Die Abbauzeit beginnt nach Beendigung der Veranstaltung.
Samstag, 11. November 2023: 17.15 – 22.00 Uhr
Sonntag, 12. November 2023: 07.00 – 17.00 Uhr

Montag, 13. November 2023: 08.00 – 12.00 Uhr: Foyer Ost – ausschließlich LKW-Verladung – kein Abbau!  

Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veranstaltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und 30 Minuten nach Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden. ACHTUNG! Aus arbeitstechnischen Gründen ist eine Einfahrt in die Beladezone am letzten Messetag, am Samstag, 11. November 2023 erst ab 17.15 Uhr zum Abbau möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens am Sonntag, den 12. November 2023, 17.00 Uhr abgeschlossen, die Räumungsarbeiten erfolgt sind und die Standfläche gereinigt übergeben wird. Am Montag finden ausschließlich LKW-Verladungen von der Lagerfläche Foyer Ost statt. Am Montag ist kein Abbau! Verbleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von der Messe entfernt und abtransportiert sowie Reinigungskosten dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Ersatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet.

Beiträge für Verlängerungszeiten und Fahrzeugkaution

Kosten Verlängerung Auf- und Abbauzeiten

Dienstag bis Freitag     
19.00 – 20.00 Uhr: € 53,50 / Std                
20.00 – 23.00 Uhr: € 99,50 / Std                

Samstag                        
22.00 – 23.30 Uhr: € 99,50 / Std                

Die Kosten werden nach Messeschluss sowie bei Verlängerung der Auf- & Abbauzeiten verrechnet. Die Verrechnung erfolgt pro Firma, pro Halle und angefangener Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten für Standfest sind separat zu erfragen (Arzt, Betriebsfeuerwehr etc.)

Verweildauerkosten (Kautionsregelung) während Auf- und Abbau

Wir sind als Veranstalter bemüht, Ihnen einen reibungslosen Aufbau zu ermöglichen und Ihnen die Gelegenheit zu geben, so nahe wie möglich an der Halle abzuladen. Die Zufahrt im Bereich der Ladezone ist zu einer bestimmten Zeit daher auf 2 Stunden beschränkt. Am letzten Aufbautag, Mittwoch, 8. November 2023 ist die Zufahrt mit folgender Regelung möglich: Bei der Zufahrt ist eine kostenlose Verweildauer bis max. 2 Stunden für PKW oder für LKW möglich. Alle darüber hinauslaufenden Zeiten sind mit Verweildauerkosten von € 100 pro Tag – länger als 2 Stunden – festgelegt. Wir weisen darauf hin, dass zubringende Fahrzeuge das Gelände vor Veranstaltungsbeginn verlassen müssen.

Behördliche Auflagen für die Standabnahme

Brandschutz
Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung die Brandschutzordnung des Design Centers Linz.
Die meistgestellten Fragen:

  • Kojenabdeckungen geschlossen über 30m² benötigen einen Funkrauchmelder, der mit der
    Brandmeldeanlage des Design Centers Linz verbunden ist. Es muss alle 6m einer installiert.
    werden. Dieser muss auch schon während des Aufbaues und bis zu Abbauende solange die
    Decke geschlossen ist, montiert und aktiv sein. Kosten erfahren Sie beim jeweiligen DC –
    Projektleiter der Messe.
  • Kojenabdeckungen mit Stoff über 30m²: Der Stoff muss B1, Q1, Tr1 und Sprinklertauglich
    mit einer Wasserdurchlässigkeit von 80% haben. Entsprechende Zertifikate sind dem DC –
    Projektleiter der Messe jederzeit zur Verfügung gestellt werden. (Ab Zeitpunkt der Montage)
  • Sämtliche Materialien – insbesondere Stoffe jeglicher Art — müssen B1, Q1, Tr1 sein.
    Entsprechende Zertifikate sind dem Messeteam der Interpädagogica bis spätestens zum letzten Aufbautag (9 Uhr) zur Verfügung gestellt werden. (Ab Zeitpunkt der Montage) Bei nicht vorhanden sein und bei Zweifel behalten
    wir uns das Recht vor, ein Teststück vom jeweiligen Material abzutrennen und zu prüfen.
    Kosten werden keine ersetzt.
  • Offenes Feuer ist im ganzen Gebäude verboten. Ausnahmen können nur unter gewissen
    Voraussetzungen schriftlich vom Brandschutzbeauftragten des Design Centers Linz gewährt
    werden.
  • Die Feuerwehrumfahrt muss immer freigehalten werden und darf auch nicht für kurzfristige
    Ladetätigkeit genutzt werden. Die Feuerwehrumfahrt ist ein 4m breiter Fahrstreifen direkt um
    das Gebäude. Weiters sind sämtliche Notausgänge und Stiegenhäuser von jeglicher
    Lagerung aller Art freizuhalten (Aufbau – Messe – Abbau). Die Hauptverkehrswege im
    Gebäude müssen während der ganzen Zeit auf einer Breite von 2m permanent freigehalten
    werden. Ein etwaiger Abtransport wird zu Lasten des Ausstellers durchgeführt.
  • Lagerungen von Gasflaschen sind im Haus untersagt. Soll es für einen Betrieb unumgänglich
    sein, ist jede Gasflasche (CO2, Helium, …) dem DC – Projektleiter der Messe vor Einbringung
    zu melden. Jede dieser Flasche muss ab Einbringung vor Beschädigung und Umfallen
    (sicheres Anhängen auch in Kojen ist notwendig) geschützt werden.
  • Brandschutzordnung Design Center Linz

Messebau
Bitte beachten Sie bei Ihrem Standbau, dass jegliche Materialien B1, Q1, Tr1 sein müssen und etwaige
Zertifikate jederzeit vorliegen müssen und dem Brandschutzdienstes jederzeit zur Verfügung gestellt
werden müssen.

Stockbau
Stockbauten müssen 4 Wochen vor Aufbaubeginn dem Messeteam angekündigt werden und
diese durch den technischen Leiter des DCL genehmigt werden. Statische Gutachten und Pläne sind für die Freigabe notwendig.

Bei zweigeschossigem Standaufbau (Stockstand), sämtlichen aufgebauten Tribünen, Bühnen, Zelten und Scheinwerfergerüsten (Riggings) muss ebenfalls nach Fertigstellung eine Begutachtung vor Ort von einem Zivilingenieur (bzw. Ingenieurkonsulenten) erfolgen (Grundlage eine statische Berechnung), welcher ein Gutachten (Befund) über die sach- und fachgerechte Errichtung des Stockstandes zu erstellen hat. Betreffend der Standkonstruktion und Aufbauten benötigen wir von der errichtenden Firma eine firmenmäßig  gezeichnete  Bestätigung darüber, dass der Stand durch Fachpersonal und mit originalen Verbindungsteilen und Verschlüssen, somit sach- und fachgerecht errichtet wurde (z. B. Riggings, Messestandbausysteme, Scheinwerfer, Lautsprecher etc.).

Bitte beachten Sie: Sämtliche, bei der behördlichen Standabnahme festgestellten Mängel, müssen vor Veranstaltungsbeginn (erster Tag vor Einlass der Besucher) behoben werden. Alle bei der Begehung fehlenden Befunde und Atteste sind nachzureichen und müssen vor Beginn des ersten Veranstaltungstages zur Einsichtnahme (Nachkontrolle seitens der Behörde) beim Messeteam vorhanden sein. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Eigenständige Müllentsorgung

Wir weisen darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.

Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte das Messeteam. Bzw. können Sie die Müllentsorgung auch direkt mit dem Anmeldeformular bestellen.

Lebensmittelkennzeichnungspflicht

Für die Kennzeichnung von Lebensmitteln gibt es rechtliche Regelungen, die der Information der Verbraucher dienen. Einen Überblick über die Bestimmungen zur Lebensmittelkennzeichnung finden Sie hier.

LKW-Fahrverbot am Sonntag

Es besteht die Möglichkeit elektronisch eine Ausnahmebewilligung für das Wochenendfahrverbot zu stellen. Gehen Sie dazu auf die Homepage des Landes OÖ (www.ooe.gv.at) unter E-GOVERNMENT. Die Registrierung finden Sie auf der rechten Seite unter dem Login. Nach der Registrierung finden Sie unter E-GOVERNMENT auf der linken Seite den Punkt Dienste. Es erscheint eine Liste mit Formularen, wählen Sie Ausnahme vom Wochenendfahrverbot. Sie erhalten eine kurze Erklärung – den Antrag finden Sie links oben neben dem Logo! Sie erhalten eine kurze Erklärung – den Antrag finden Sie links oben neben dem Logo!

Der Bescheid wird Ihnen dann ebenfalls elektronisch über Internet zugestellt.

Messebedingungen

Die Messebedingungen / Geschäftsbedingungen der Austrian Exhibition Experts GmbH finden Sie hier.

Rauchverbot / Nichtraucherschutz

Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch im Design Center Linz vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht geraucht werden darf.

Davon ausgenommen sind gekennzeichnete Raucherzonen, sofern in diesen Aschenbecher sowie selbstlöschende Abfallbehälter eingerichtet sind.

Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Wir ersuchen Sie, diese klare gesetzliche Bestimmung, auch im Sinne des Nichtraucherschutzes, konsequent einzuhalten.

Steuerliches für Aussteller aus dem Ausland

Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland:
AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.

Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:

  • Formular Verf19 (deutsch) bzw. Verf19E (englisch): Fragebogen zur Erteilung einer Steuernummer/UID-Nummer, welche in Folge auf allen an das Finanzamt gerichteten Schreiben angegeben werden muss.
  • Kopie des Handelsregisterauszugs („Gewerbeschein“) bzw. des Gesellschaftsvertrages bei Kapitalgesellschaften.

Mehr Informationen: Vorsteuererstattungsverfahren für Unternehmer aus Österreich und dem Unionsgebiet bzw. für Unternehmer aus einem Drittlandsgebiet

Technisches zum Veranstaltungsort (Wasser, Luft, Strom, WLAN)

Wasser, Luft und Strom

Die Anschlüsse für Wasser und Strom sind direkt von den Bodenkanälen möglich.

Die strichlierten Linien in den Hallenplänen sind die Bodenkanäle. Folgende Abkürzungen bedeuten: W/L = Wasser, Luft; S/T = Strom, Telefon

WLAN

Für Aussteller und Besucher steht ein WLan mit der Übertragungsrate von 1 MB/sec. während der Messe kostenfrei zur Verfügung. Sie finden dieses im WLan-Netz unter Hotspot-DCB

Als Aussteller haben Sie die Möglichkeit, einen WLan Zugang max. 40MBit/s mit diesem Link zu bestellen.

Sollten Sie auf Ihrem Messestand einen WLAN Router installieren, beachten Sie bitte, dass alle WLAN Zugangspunkte angemeldet werden müssen. Nicht angemeldete und freigegebene Zugriffspunkte werden, um die Koexistenz der anderen Aussteller zu gewährleisten, vom Veranstaltungshaus außer Betrieb genommen. Trotzdem kann eine Funktion Ihres WLANs naturgemäß nicht garantiert werden.

WLAN-Zugangspunkte für Aussteller dürfen grundsätzlich nur das 2,4GHz-Band nutzen und die Kanalbandbreite darf 20MHz nicht überschreiten.

Außerdem ist dafür zu sorgen, dass nur die Kanäle 1,6 und 11 benutzt werden.
Das 5GHz-Band ist dem Veranstaltungshaus vorbehalten.

Zur Anmeldung Ihres WLANs sind folgende Angaben nötig:

Welche WLAN-Frequenz und welche Bandbreite möchten Sie benutzen? (2,4GHz, 5GHz; IEEE 802.11a, g, n, ac?)
Wer soll womit über WLAN versorgt werden? (Besucher, Standpersonal?)
Welche Bereiche soll das WLAN abdecken? (Stand oder Halle?)
Welche Geräte werden verwendet? (Access-Point, WLAN-Router, Hersteller, Modell?)
Welche SSID möchten Sie nutzen?
Kontaktinfo für zuständigen Techniker bei Problemen/Störungen?

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

DESIGN CENTER LINZ

Klaus Steininger
T: +43 732 6966 105
E: klaus.steininger@design-center.at

Barbara Eglseer
T: +43 732 6966 211
E: barbara.eglseer@design-center.at


Verhalten vor Ort

Aktivitäten am Messestand
Standpromotion ist dem Messeteam schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn: die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird, für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 70 dB(A) nicht überschreiten darf, die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden, die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer genauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.

Verteilung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte im Messezentrum, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt.

Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.

Empfänge und Feste am Messestand
Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden.
Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom u.dgl., siehe Aufbauzeiten, Beiträge für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte bzw. Gutscheine verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren. Natürlich stellen wir Ihnen gerne auch unsere Clubräumlichkeiten zur Verfügung. Über Konditionen und Preise berät Sie gerne das Messeteam.